Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Italien haben, nach Feststellung der Übereinstimmung zahlreicher, beiden Völkern gemeinsamer Interessen, von dem Wunsche beseelt, die freundschaftlichen Beziehungen, die zwischen den beiden Staaten bestehen, zu verstärken und zu befestigen, und in der Absicht, ihre Kräfte zur Aufrechterhaltung des Friedens zu vereinen, beschlossen, einen Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag abzuschließen. Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die, im Besitze der erforderlichen Vollmachten, nachstehende Bestimmungen vereinbart haben: