Bundesrecht konsolidiert

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Bundes-Verfassungsgesetz Art. 81b

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundes-Verfassungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 1/1930 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 215/1962

Typ

BVG

§/Artikel/Anlage

Art. 81b

Inkrafttretensdatum

18.07.1962

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Abkürzung

B-VG

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Text

Artikel 81b. (1) Die Landesschulräte haben Dreiervorschläge zu erstatten

  1. Litera a
    für die Besetzung der Dienstposten des Bundes für Schulleiter, sonstige Lehrer und Erzieher an den den Landesschulräten unterstehenden Schulen und Schülerheimen,
  2. Litera b
    für die Besetzung der Dienstposten des Bundes für die bei den Landes- und Bezirksschulräten tätigen Schulaufsichtsbeamten sowie für die Betrauung von Lehrern mit Schulaufsichtsfunktionen,
  3. Litera c
    für die Bestellung der Vorsitzenden und der Mitglieder der Prüfungskommissionen für das Lehramt an Hauptschulen und an Sonderschulen.
  1. Absatz 2,Die Vorschläge nach Absatz eins, sind an den gemäß Artikel 66 Absatz eins, oder Artikel 67 Absatz eins, oder auf Grund sonstiger Bestimmungen zuständigen Bundesminister zu erstatten. Die Auswahl unter den vorgeschlagenen Personen obliegt dem Bundesminister.
  2. Absatz 3,Bei jedem Landesschulrat sind Qualifikations- und Disziplinarkommissionen erster Instanz für Schulleiter und sonstige Lehrer sowie für Erzieher einzurichten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen und an einer dem Landesschulrat unterstehenden Schule (Schülerheim) verwendet werden. Das Nähere ist durch Bundesgesetz zu regeln.

Schlagworte

Dreiervorschlag, Besetzungsvorschlag, Bezirksschulrat, Vorsitzender, Schulaufsichtsbeamter, Vorschlag, Bundesangestellter, Bundesbeamter, zuständiger Bundesminister, Ernennung, Qualifikationskommission, öffentlich-rechtlicher Beamter, Vorschlagsrecht, Bundesbediensteter

Gesetzesnummer

10000138

Dokumentnummer

NOR12006152

Alte Dokumentnummer

N1196212169T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A81b/NOR12006152

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