Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien
Typ
Vertrag – Spanien
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
21.03.1929
Außerkrafttretensdatum
Index
19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge
Text
I. Teil.römisch eins. Teil.
Artikel 2.
Alle Streitigkeiten zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen, welcher Art sie auch seien, hinsichtlich welcher die Parteien einander ein Recht streitig machen sollten und die nicht in freundschaftlicher Weise durch die gewöhnlichen diplomatischen Verfahren geregelt werden konnten, sind entweder einem Schiedsgericht oder dem Ständigen Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung zu unterbreiten. Die Streitigkeiten, für deren Austragung ein Sonderverfahren durch andere, zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen in Geltung stehende Übereinkommen vorgesehen ist, werden nach den Bestimmungen dieser Übereinkommen geregelt werden.
Anmerkung
Anstatt Ständiger Internationaler Gerichtshof nunmehr, Internationaler Gerichtshof.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012
Gesetzesnummer
10000127
Dokumentnummer
NOR12002298
Alte Dokumentnummer
N1192917712S