Bundesrecht konsolidiert

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Vergleichsvertrag zwischen Österreich und den USA Art. 1

Kurztitel

Vergleichsvertrag zwischen Österreich und den USA

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 119/1929

Typ

Vertrag – USA

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

28.02.1929

Außerkrafttretensdatum

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Text

Artikel römisch eins. Alle Streitigkeiten, die zwischen der österreichischen Regierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika entstehen sollten, welcher Art immer sie sein mögen, sollen, falls die gewöhnlichen diplomatischen Verfahren versagen und die Hohen Vertragschließenden Teile nicht zur Entscheidung durch ein zuständiges Gericht Zuflucht nehmen, zur Untersuchung und Berichterstattung einer Ständigen Internationalen Kommission überwiesen werden, die auf die in dem nachfolgenden Artikel vorgesehene Weise zu bilden ist; die Hohen Vertragschließenden Teile kommen überein, während der Dauer der Untersuchung und bevor der Bericht erstattet ist, weder Krieg zu erklären noch die Feindseligkeiten zu eröffnen.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2012

Gesetzesnummer

10000124

Dokumentnummer

NOR12002258

Alte Dokumentnummer

N1192915621S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1929/119/A1/NOR12002258

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