Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 15. Oktober 1926 in Wien unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen, welches also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 24. März 1927.