Nachdem der Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Schweiz, betreffend die Änderung der österreichischen vertragsmäßigen Zölle für Milch und Rahm, welcher also lautet:
... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident den in diesem Notenwechsel enthaltenen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 4. Februar 1927.