Bundesrecht konsolidiert

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Zoll für Milch und Rahm (Schweiz) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zoll für Milch und Rahm (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 50/1927

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

25.05.1926

Außerkrafttretensdatum

28.08.2020

Unterzeichnungsdatum

04.02.1927

Index

39/04 Zollabkommen

Beachte

Der Notenwechsel ist gemäß BGBl. III Nr. 124/2020 als beendet anzusehen.

Titel

Notenwechsel zwischen Österreich und der Schweiz, betreffend die Änderung der österreichischen vertragsmäßigen Zölle für Milch und Rahm.
StF: BGBl. Nr. 50/1927 (NR: GP II 646 AB – S. 172.)

Ratifikationstext

Der in diesem Notenwechsel enthaltene Staatsvertrag, dessen materielle Bestimmungen bereits mit Verordnung der Bundesregierung vom 24. Mai 1926, B. G. Bl. Nr. 119, vorläufig in Kraft gesetzt wurden, ist am 25. Mai 1926 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Nachdem der Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Schweiz, betreffend die Änderung der österreichischen vertragsmäßigen Zölle für Milch und Rahm, welcher also lautet:

... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident den in diesem Notenwechsel enthaltenen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 4. Februar 1927.

Schlagworte

e-rk2,
BGBl. Nr. 119/1926

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020

Gesetzesnummer

10003758

Dokumentnummer

NOR11003792

Alte Dokumentnummer

N3192713432T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1927/50/P0/NOR11003792

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