Bundesrecht konsolidiert

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Vormundschaftsabkommen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vormundschaftsabkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 269/1927 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 28/2003

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.10.1927

Außerkrafttretensdatum

30.06.2003

Unterzeichnungsdatum

05.02.1927

Index

29/01 Zivilrecht

Titel

Vormundschaftsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reiche.
StF: BGBl. Nr. 269/1927

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Deutsche Reich sind übereingekommen, zum Wohle der Angehörigen beider Staaten gemeinsame Bestimmungen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige zu treffen.

Zu diesem Zwecke haben zu Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben)

die ihre Vollmachten vorgelegt, in guter und gehöriger Form befunden und folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Dieses Abkommen tritt im Sinne seines Artikels 10, Absatz 2, am 24. Oktober 1927 in Kraft.

Sonstige Textteile

Nachdem das am 5. Februar 1927 in Wien unterfertigte Vormundschaftsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reiche, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 6. August 1927.

Anmerkung

Die Geltung des vorliegenden Abkommens ist durch das
Inkrafttreten des Haager Minderjährigenschutzübereinkommens,
BGBl. Nr. 446/1975, unberührt geblieben.

Gesetzesnummer

10001766

Dokumentnummer

NOR11001788

Alte Dokumentnummer

N2192714474R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1927/269/P0/NOR11001788

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