Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Durchlaucht der Reichsverweser von Ungarn, von dem gleichen Wunsche beseelt, den Verkehr zwischen den beiderseitigen benachbarten Grenzbezirken, den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechend, möglichst zu erleichtern und die diesbezüglich bestehenden verschiedenen Vereinbarungen durch eine einheitliche Regelung zu ersetzen, haben beschlossen, zu diesem Behufe ein Übereinkommen zu schließen und zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich: den Bundeskanzler Dr. Rudolf Ramek,
Seine Durchlaucht der Reichsverweser von Ungarn:
den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister d. R. Rudolf Wodianer von Maglod und den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Wien Ludwig Grafen Ambrozy von Seden und Remete,
welche nachdem sie ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten sich mitgeteilt haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: