Nachdem das am 6. Februar 1926 in Berlin unterfertigte Zusatzübereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Norwegen, betreffend eine Abänderung des Handelsübereinkommens vom 3. Dezember 1924, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.