Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen (USA, Ungarn)
Typ
Vertrag – USA, Ungarn
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
12.12.1925
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel II. Sollte der Kommissär aus irgendeinem Grunde außerstande sein, seine Funktionen zu erfüllen, so wird sein Nachfolger in der gleichen Weise gewählt. Der Kommissär soll binnen zwei Monaten nach dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Übereinkommens in Washington eine Tagung abhalten. Er kann die Zeit und den Ort späterer Tagungen nach Bedarf festsetzen. Alle Ansprüche sind dem Kommissär binnen einem Jahre nach dem Zeitpunkt vorzulegen, an dem er die durch die vorhergehende Bestimmung festgesetzte Tagung abhält.Artikel römisch zwei. Sollte der Kommissär aus irgendeinem Grunde außerstande sein, seine Funktionen zu erfüllen, so wird sein Nachfolger in der gleichen Weise gewählt. Der Kommissär soll binnen zwei Monaten nach dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Übereinkommens in Washington eine Tagung abhalten. Er kann die Zeit und den Ort späterer Tagungen nach Bedarf festsetzen. Alle Ansprüche sind dem Kommissär binnen einem Jahre nach dem Zeitpunkt vorzulegen, an dem er die durch die vorhergehende Bestimmung festgesetzte Tagung abhält.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Gesetzesnummer
10000090
Dokumentnummer
NOR12002016
Alte Dokumentnummer
N1192615700S