Bundesrecht konsolidiert

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Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien) Art. 10

Kurztitel

Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 189/1925

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

Art. 10

Inkrafttretensdatum

16.06.1925

Außerkrafttretensdatum

Index

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien

Text

Artikel 10.

Das gegenwärtige Abkommen wird an dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten das vorstehende Übereinkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.

Ausgefertigt in doppelter deutscher und doppelter italienischer Urschrift.

Rom, am 14. Februar 1925.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2014

Gesetzesnummer

10000081

Dokumentnummer

NOR12001933

Alte Dokumentnummer

N1192513244S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1925/189/A10/NOR12001933

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