Nachdem das am 28. Jänner 1924 in Konstantinopel unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Regelung der gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident der Republik Österreich dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Vizekanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr und für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 12. Juli 1924.