Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei)
Typ
Vertrag – Türkei
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
07.11.1924
Außerkrafttretensdatum
Index
19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge
Text
Artikel 2.
Die Hohen Vertragschließenden Teile sind darüber einig, zwischen den beiden Staaten die diplomatischen Beziehungen gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts herzustellen; sie kommen überein, daß die diplomatischen Vertreter eines Jeden von Ihnen unter der Bedingung der Gegenseitigkeit im Gebiete des Andern die durch die allgemeinen Grundsätze des allgemeinen Völkerrechtes festgelegte Behandlung erfahren werden.
Schlagworte
Botschaft, Konsulat, Gesandtschaft
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Gesetzesnummer
10000076
Dokumentnummer
NOR12001648
Alte Dokumentnummer
N1192415274S