Der Präsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Italien, von dem Wunsche beseelt, die zwischen den beiden Staaten bestehenden Handelsbeziehungen stets inniger zu gestalten, haben beschlossen, einen Handels- und Schiffahrtsvertrag abzuschließen, und haben zu diesem Behufe zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Präsident der Republik Österreich:
Herrn Remi Kwiatkowski, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König von Italien,
Herrn Dr. Richard Schüller, Sektionschef im Bundesministerium für Äußeres,
Herrn Dr. Karl Mörth, Sektionschef im Ministerium für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten;
Seine Majestät der König von Italien:
Seine Exzellenz Herrn Benito Mussolini, Ministerpräsidenten,
Minister für Inneres und ad interim für Äußeres,
Seine Exzellenz Herrn Alberto de Stefani, Minister für Finanzen, Seine Exzellenz Herrn Grafen Teofilo Rossi, Minister für Industrie und Handel,
Seine Exzellenz Herrn Marquis Giuseppe de Capitani d’Arzago, Minister für Landwirtschaft,
Herrn Lodovico Luciolli, Staatsrat, welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und dieselben in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Artikel übereingekommen sind: