Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Republik haben, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der direkten Steuern die in- und ausländische Besteuerung in den beiden Staaten auszugleichen, insbesondere die Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Grundlage für die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe in Besteuerungsangelegenheiten zu schaffen, den nachstehenden Vertrag abgeschlossen.
Zu diesem Zwecke wurden als Bevollmächtigte ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und diese als richtig befunden haben, folgendes vereinbart: