Nachdem der am 17. August 1921 in Berlin unterzeichnete Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reiche in Angelegenheiten Kriegsbeschädigter und Kriegshinterbliebener, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident der Republik Österreich den vorstehenden Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich, ihn gewissenhaft zu erfüllen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Leiter des Bundesministeriums für Äußeres und vom Bundesminister für soziale Verwaltung gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 10. März 1922.