(2)Absatz 2,Die derzeitigen übrigen Vertragsmächte sind: Dänemark mit den Färöern, das Deutsche Reich, Frankreich samt den Kolonien (Madagaskar und die dazugehörigen Inseln, Neu-Kaledonien, Ozeanien, Reunion, die Somaliküste, Westafrika), Großbritannien samt Besitzungen und Kolonien (Australien, die Bermudas-Inseln, Cypern, die Fidschi-Inseln, Gambia, Gibraltar, die Goldküste, Indien, die Inseln unter dem Winde (Antillen), Kanada, Malta, Mauritanien, Neu-Seeland, Nord-Nigeria, Ost-Afrika, die Seschellen, Sierra Leone, Süd-Afrika, Süd-Nigeria, Süd-Rhodesia, Uganda), ferner Italien, Luxemburg, die Niederlande, Niederländisch-Indien, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft, Spanien, die Tschecho-Slowakei, Tunis.
Folgende Staaten haben erklärt, sich an dieses Übereinkommen gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf die Gebiete dieser Staaten ausgedehnt worden war:
Elfenbeinküste, Gambia, Madagaskar, Mali, Malta, Mauretanien, Mauritius, Senegal und Zypern