Artikel II.Artikel römisch zwei.
Die privaten Güter, Rechte und Interessen der Elsaß-Lothringer in Österreich unterliegen den Bestimmungen des Abschnittes IV des X. Hauptstückes des Friedensvertrages und der Beschlüsse vom 18. September 1920.Die privaten Güter, Rechte und Interessen der Elsaß-Lothringer in Österreich unterliegen den Bestimmungen des Abschnittes römisch vier des römisch zehn. Hauptstückes des Friedensvertrages und der Beschlüsse vom 18. September 1920.