Nachdem das am 1. September 1920 in München unterzeichnete Wirtschaftsabkommen zwischen der österreichischen und der deutschen Regierung, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates der Republik Österreich erhalten hat, erklärt der Bundespräsident der Republik Österreich das vorstehende Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich, es gewissenhaft zu erfüllen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, zugleich in seiner Eigenschaft als Leiter des Bundesministeriums für Äußeres, und vom Bundesminister für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 31. Jänner 1921.