Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ra 2026/08/0061
Entscheidungsdatum
02.09.2026
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1
AlVG 1977 §10 Abs3
VwGVG 2014 §27
Rechtssatz
Die Beurteilung des Vorliegens des Tatbestandes des Anspruchsverlustes nach § 10 Abs. 1 AlVG und die Erteilung der Nachsicht gemäß § 10 Abs. 3 AlVG sind Gegenstand derselben Entscheidung, weshalb nicht zweifelhaft ist, dass durch den erstmals im Erkenntnis des BVwG erfolgten (ausdrücklichen) Ausspruch über die Nachsicht die Sache des Verfahrens nicht überschritten wurde.Die Beurteilung des Vorliegens des Tatbestandes des Anspruchsverlustes nach Paragraph 10, Absatz eins, AlVG und die Erteilung der Nachsicht gemäß Paragraph 10, Absatz 3, AlVG sind Gegenstand derselben Entscheidung, weshalb nicht zweifelhaft ist, dass durch den erstmals im Erkenntnis des BVwG erfolgten (ausdrücklichen) Ausspruch über die Nachsicht die Sache des Verfahrens nicht überschritten wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080061.L07
Im RIS seit
29.09.2026
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2026
Dokumentnummer
JWR_2026080061_20260902L07