Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2026/04/0068
Entscheidungsdatum
13.05.2026
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000
Norm
EURallg
32016R0679 DSGVO Art22
Rechtssatz
Eine automatisierte Entscheidungsfindung iSd Art. 22 DSGVO setzt eine bereits eingetretene rechtliche Wirkung der Entscheidung gegenüber der betroffenen Person oder eine in ähnlicher Weise bereits eingetretene erhebliche Beeinträchtigung, wie etwa durch eine gegenüber der betroffenen Person getroffene Entscheidung, voraus.Eine automatisierte Entscheidungsfindung iSd Artikel 22, DSGVO setzt eine bereits eingetretene rechtliche Wirkung der Entscheidung gegenüber der betroffenen Person oder eine in ähnlicher Weise bereits eingetretene erhebliche Beeinträchtigung, wie etwa durch eine gegenüber der betroffenen Person getroffene Entscheidung, voraus.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026040068.L02
Im RIS seit
09.06.2026
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2026040068_20260513L02