Verwaltungsgerichtshof
13.05.2026
Ra 2026/04/0068
Eine automatisierte Entscheidungsfindung iSd Artikel 22, DSGVO setzt eine bereits eingetretene rechtliche Wirkung der Entscheidung gegenüber der betroffenen Person oder eine in ähnlicher Weise bereits eingetretene erhebliche Beeinträchtigung, wie etwa durch eine gegenüber der betroffenen Person getroffene Entscheidung, voraus.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026040068.L02