Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/04/0068

Rechtssatz

Eine automatisierte Entscheidungsfindung iSd Artikel 22, DSGVO setzt eine bereits eingetretene rechtliche Wirkung der Entscheidung gegenüber der betroffenen Person oder eine in ähnlicher Weise bereits eingetretene erhebliche Beeinträchtigung, wie etwa durch eine gegenüber der betroffenen Person getroffene Entscheidung, voraus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026040068.L02