Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2022/04/0086
Entscheidungsdatum
13.09.2022
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
VwGVG 2014 §28 Abs2 Z2
VwGVG 2014 §28 Abs3
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/04/0031 E 27. Juli 2022 RS 2
Stammrechtssatz
Es kommt nach der Rechtslage unter dem Blickwinkel der Gesichtspunkte der Verfahrensdauer und der Kostenersparnis nicht darauf an, ob eine Verfahrensergänzung für sich genommen jeweils vor dem VwG bzw. vor der Verwaltungsbehörde mit höheren Kosten oder einer längeren Verfahrensdauer verbunden wäre, zumal in diesem Zusammenhang nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf die Dauer des bis zur meritorischen Entscheidung insgesamt erforderlichen Verfahrens abzustellen ist (vgl. VwGH 25.4.2018, Ra 2018/03/0005).Es kommt nach der Rechtslage unter dem Blickwinkel der Gesichtspunkte der Verfahrensdauer und der Kostenersparnis nicht darauf an, ob eine Verfahrensergänzung für sich genommen jeweils vor dem VwG bzw. vor der Verwaltungsbehörde mit höheren Kosten oder einer längeren Verfahrensdauer verbunden wäre, zumal in diesem Zusammenhang nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf die Dauer des bis zur meritorischen Entscheidung insgesamt erforderlichen Verfahrens abzustellen ist vergleiche VwGH 25.4.2018, Ra 2018/03/0005).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040086.L01
Im RIS seit
10.10.2022
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022
Dokumentnummer
JWR_2022040086_20220913L01