Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
Ra 2024/15/0036
Entscheidungsdatum
26.11.2025
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Norm
DBAbk Deutschland 2002 Art14 Abs1
DBAbk Deutschland 2002 Art5
OECD-MusterAbk Art5
Rechtssatz
Es kann auch dann ausreichend Verfügungsmacht gegeben sein, wenn eine Person zwar nur zu bestimmten Zeiten, aber dafür regelmäßig ihre Verfügungsmacht über einen Ort ausüben kann (vgl. OECD-Musterkommentar zu Art. 5 Rz 6 f; vgl. auch das darin erwähnte Beispiel des Marktstandes).Es kann auch dann ausreichend Verfügungsmacht gegeben sein, wenn eine Person zwar nur zu bestimmten Zeiten, aber dafür regelmäßig ihre Verfügungsmacht über einen Ort ausüben kann vergleiche OECD-Musterkommentar zu Artikel 5, Rz 6 f; vergleiche auch das darin erwähnte Beispiel des Marktstandes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150036.L10
Im RIS seit
23.12.2025
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2026
Dokumentnummer
JWR_2024150036_20251126L10