Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2024/05/0164

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2024/05/0164

Entscheidungsdatum

27.03.2026

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Entgegen der Ansicht, die Wirksamkeit der Zustellung der Ladung sei allein nach dem Wissensstand der die Ladung ausstellenden Behörde zu beurteilen, kommt es vielmehr darauf an, ob nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens der Strafbehörde (und im Beschwerdefall des VwG) von einer wirksamen Zustellung der Ladung auszugehen ist vergleiche auch RIS-Justiz RS0108133, wonach maßgebend für die Beurteilung, ob eine Abgabestelle vorliegt, nicht allein der Zeitpunkt der Zustellung ist, sondern die berücksichtigungswürdigen Tatsachen ex post nach objektiven Gesichtspunkten, dh ohne Rücksicht auf die Verhältnisse, wie sie sich dem Zusteller subjektiv boten, und ohne Rücksicht auf eine entsprechende Absicht des Empfängers zu ermitteln und zu beurteilen sind).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024050164.L08

Im RIS seit

28.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2026

Dokumentnummer

JWR_2024050164_20260327L03