Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
15
Geschäftszahl
Ro 2024/04/0009
Entscheidungsdatum
20.08.2025
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
UVPG 2000 Anh1 Z20 lita
Rechtssatz
Der Flächenwidmung kommt für sich genommen keine besondere Bedeutung für die Einstufung eines Vorhabensstandortes als innerhalb oder außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes liegend zu. Der VwGH vermag auch nicht zu erkennen, dass dies bei schon länger bestehenden Widmungen anders zu beurteilen wäre. Es sind vielmehr die tatsächlichen Umstände zum Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024040009.J17
Im RIS seit
07.10.2025
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2025
Dokumentnummer
JWR_2024040009_20250820J15