Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2024/04/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

15

Geschäftszahl

Ro 2024/04/0009

Entscheidungsdatum

20.08.2025

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 Anh1 Z20 lita

Rechtssatz

Der Flächenwidmung kommt für sich genommen keine besondere Bedeutung für die Einstufung eines Vorhabensstandortes als innerhalb oder außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes liegend zu. Der VwGH vermag auch nicht zu erkennen, dass dies bei schon länger bestehenden Widmungen anders zu beurteilen wäre. Es sind vielmehr die tatsächlichen Umstände zum Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024040009.J17

Im RIS seit

07.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2025

Dokumentnummer

JWR_2024040009_20250820J15