Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2023/21/0118
Entscheidungsdatum
24.10.2024
Index
19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
BFA-VG 2014 §9
MRK Art8
Rechtssatz
Unrichtige Identitätsangaben zählen zu jenen Umständen, die im Rahmen einer gemäß § 9 BFA-VG vorzunehmenden Interessenabwägung das gegen den Verbleib im Bundesgebiet sprechende öffentliche Interesse verstärken bzw. die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland relativieren, soweit die Angaben hierfür kausal waren (VwGH 22.2.2024, Ra 2021/21/0196).Unrichtige Identitätsangaben zählen zu jenen Umständen, die im Rahmen einer gemäß Paragraph 9, BFA-VG vorzunehmenden Interessenabwägung das gegen den Verbleib im Bundesgebiet sprechende öffentliche Interesse verstärken bzw. die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland relativieren, soweit die Angaben hierfür kausal waren (VwGH 22.2.2024, Ra 2021/21/0196).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023210118.L04
Im RIS seit
26.11.2024
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2023210118_20241024L01