Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2023/18/0308

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2023/18/0308

Entscheidungsdatum

14.11.2023

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 2005 §53 Abs1
FPG 2005 §53 Abs3 Z6
MRK Art8 Abs2

Rechtssatz

Ein Fehlverhalten des Fremden ist auch dann der Gefährdungsprognose (hier im Zusammenhang mit der Erlassung eines Einreiseverbotes) zugrunde zu legen, wenn es bisher zu keiner strafrechtlichen Anklage geführt hat. Das setzt jedoch entsprechende, in einem ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahren getroffene Feststellungen des BVwG zum Fehlverhalten selbst und nicht bloß zu einer allenfalls bestehenden, nicht weiter verifizierten Verdachtslage voraus vergleiche VwGH 18.11.2020, Ra 2020/14/0113, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023180308.L03

Im RIS seit

11.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2023180308_20231114L03