Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/18/0308

Rechtssatz

Ein Fehlverhalten des Fremden ist auch dann der Gefährdungsprognose (hier im Zusammenhang mit der Erlassung eines Einreiseverbotes) zugrunde zu legen, wenn es bisher zu keiner strafrechtlichen Anklage geführt hat. Das setzt jedoch entsprechende, in einem ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahren getroffene Feststellungen des BVwG zum Fehlverhalten selbst und nicht bloß zu einer allenfalls bestehenden, nicht weiter verifizierten Verdachtslage voraus vergleiche VwGH 18.11.2020, Ra 2020/14/0113, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023180308.L03