Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2023/13/0185
Entscheidungsdatum
24.02.2026
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0219 E 15. Jänner 2008 VwSlg 8306 F/2008 RS 2 (hier auch in Bezug auf Entscheidungen eines Gerichts)
Stammrechtssatz
Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist (Hinweis Ritz, BAO3, Tz 1 zu § 116).Eine Vorfrage ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist (Hinweis Ritz, BAO3, Tz 1 zu Paragraph 116,).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023130185.L01
Im RIS seit
08.04.2026
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2026
Dokumentnummer
JWR_2023130185_20260224L01