Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2023/08/0097
Entscheidungsdatum
24.01.2024
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Rechtssatz
Daraus, dass die Erlassung einer Mitteilung nach dem ersten Satz des § 47 Abs. 1 AlVG 1977 ein Anerkenntnis eines Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darstellt, folgt auch, dass sie in einer noch nicht entschiedenen Sache zu ergehen hat.Daraus, dass die Erlassung einer Mitteilung nach dem ersten Satz des Paragraph 47, Absatz eins, AlVG 1977 ein Anerkenntnis eines Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darstellt, folgt auch, dass sie in einer noch nicht entschiedenen Sache zu ergehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080097.L03
Im RIS seit
27.02.2024
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2026
Dokumentnummer
JWR_2023080097_20240124L02