Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2023/01/0266

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2023/01/0266

Entscheidungsdatum

13.06.2024

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §38a Abs1

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist es nicht ausgeschlossen, dass Sicherheitsorgane die im Zuge einer Amtshandlung "vor Ort" gewonnenen Eindrücke auch noch in eine zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Gefährdungsprognose einfließen lassen, zumal - insbesondere bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der unmittelbaren Amtshandlung und dem Ausspruch des Betretungs- und Annäherungsverbots - in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass derartige Eindrücke noch im Zeitpunkt der Verhängung des Betretungs- und Annäherungsverbots wesentlicher Bestandteil des sich den Beamten bietenden "Gesamtbildes" sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010266.L03

Im RIS seit

11.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2024

Dokumentnummer

JWR_2023010266_20240613L04