Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2023/01/0266
Entscheidungsdatum
13.06.2024
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist es nicht ausgeschlossen, dass Sicherheitsorgane die im Zuge einer Amtshandlung "vor Ort" gewonnenen Eindrücke auch noch in eine zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Gefährdungsprognose einfließen lassen, zumal - insbesondere bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der unmittelbaren Amtshandlung und dem Ausspruch des Betretungs- und Annäherungsverbots - in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass derartige Eindrücke noch im Zeitpunkt der Verhängung des Betretungs- und Annäherungsverbots wesentlicher Bestandteil des sich den Beamten bietenden "Gesamtbildes" sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010266.L03
Im RIS seit
11.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2024
Dokumentnummer
JWR_2023010266_20240613L04