Aus der - bloß demonstrativen (arg.: "wie"), in Art. 6 Abs. 2 des Protokolls "Energie" enthaltenen - Aufzählung erneuerbarer Energieträger, hinsichtlich derer die Vertragsparteien den Einsatz dezentraler Anlagen "unterstützen" sollen, lässt sich in keiner Weise ein Verbot ableiten, die darin nicht enthaltene Windkraft als Energieträger im Gebiet der Alpen einzusetzen.Aus der - bloß demonstrativen (arg.: "wie"), in Artikel 6, Absatz 2, des Protokolls "Energie" enthaltenen - Aufzählung erneuerbarer Energieträger, hinsichtlich derer die Vertragsparteien den Einsatz dezentraler Anlagen "unterstützen" sollen, lässt sich in keiner Weise ein Verbot ableiten, die darin nicht enthaltene Windkraft als Energieträger im Gebiet der Alpen einzusetzen.