Die Pflicht zur richtlinienkonformen Interpretation erstreckt sich auch auf die nach dem innerstaatlichen interpretativen Methodenkatalog zulässige Analogie oder teleologische Reduktion im Fall einer planwidrigen Umsetzungslücke (vgl. in diesem Sinn OGH 30.1.2019, 7 Ob 241/18v, Pkt. 3.2, mwN; zur Prüfung einer teleologischen Reduktion vgl. auch VwGH 21.5.2019, Ro 2019/19/0006, Rn. 35).Die Pflicht zur richtlinienkonformen Interpretation erstreckt sich auch auf die nach dem innerstaatlichen interpretativen Methodenkatalog zulässige Analogie oder teleologische Reduktion im Fall einer planwidrigen Umsetzungslücke vergleiche in diesem Sinn OGH 30.1.2019, 7 Ob 241/18v, Pkt. 3.2, mwN; zur Prüfung einer teleologischen Reduktion vergleiche auch VwGH 21.5.2019, Ro 2019/19/0006, Rn. 35).