Der in Art. 4 Z 7 DSGVO definierte "Verantwortliche" ist Adressat der Pflichten der DSGVO und der Ansprüche der betroffenen Person. Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 DSGVO kann eine "natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle" sein, und zwar unabhängig davon, ob die juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert ist (vgl. OGH 18.2.2025, 6 Ob 102/24d, Rn. 13).Der in Artikel 4, Ziffer 7, DSGVO definierte "Verantwortliche" ist Adressat der Pflichten der DSGVO und der Ansprüche der betroffenen Person. Verantwortlicher nach Artikel 4, Ziffer 7, DSGVO kann eine "natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle" sein, und zwar unabhängig davon, ob die juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert ist vergleiche OGH 18.2.2025, 6 Ob 102/24d, Rn. 13).