Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2022/04/0023 E 27. März 2025 RS 1 (hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Der in Artikel 4, Ziffer 7, DSGVO definierte "Verantwortliche" ist Adressat der Pflichten der DSGVO und der Ansprüche der betroffenen Person. Verantwortlicher nach Artikel 4, Ziffer 7, DSGVO kann eine "natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle" sein, und zwar unabhängig davon, ob die juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert ist vergleiche OGH 18.2.2025, 6 Ob 102/24d, Rn. 13).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040008.L01