Der geldwerte Vorteil aus dem "unterpreisigen" Erwerb einer Liegenschaft fließt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Liegenschaft zu (vgl. VwGH 29.3.2012, 2008/15/0170; vgl. auch (deutscher) BFH 17.11.2011, IV R 2/09; 26.8.2020, VI R 6/18).Der geldwerte Vorteil aus dem "unterpreisigen" Erwerb einer Liegenschaft fließt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Liegenschaft zu vergleiche VwGH 29.3.2012, 2008/15/0170; vergleiche auch (deutscher) BFH 17.11.2011, römisch vier R 2/09; 26.8.2020, römisch sechs R 6/18).