Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/03/0328

Entscheidungsart

Erkenntnis VS

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2021/03/0328

Entscheidungsdatum

27.06.2022

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Werden die angewendeten Normen einer Rechtsvorschrift pauschal mit dem Gesetz- oder Amtsblatt der Stammfassung sowie der zuletzt vor dem Tatzeitpunkt erfolgten Änderung der Rechtsvorschrift (nicht notwendigerweise auch der konkret angewendeten Bestimmungen) zitiert, so ist dies ohne Weiteres dahin zu verstehen, dass die Rechtsvorschrift in ihrer Gesamtheit in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung (die es durch die zuletzt genannte Novelle erhalten hat) zur Anwendung gelangte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030328.L07

Im RIS seit

28.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2022

Dokumentnummer

JWR_2021030328_20220627L05

Rechtssatz für Ra 2022/11/0069

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2022/11/0069

Entscheidungsdatum

27.09.2022

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/03/0328 E VS 27. Juni 2022 RS 5

Stammrechtssatz

Werden die angewendeten Normen einer Rechtsvorschrift pauschal mit dem Gesetz- oder Amtsblatt der Stammfassung sowie der zuletzt vor dem Tatzeitpunkt erfolgten Änderung der Rechtsvorschrift (nicht notwendigerweise auch der konkret angewendeten Bestimmungen) zitiert, so ist dies ohne Weiteres dahin zu verstehen, dass die Rechtsvorschrift in ihrer Gesamtheit in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung (die es durch die zuletzt genannte Novelle erhalten hat) zur Anwendung gelangte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022110069.L04

Im RIS seit

08.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Dokumentnummer

JWR_2022110069_20220927L04

Rechtssatz für Ra 2022/11/0121

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2022/11/0121

Entscheidungsdatum

18.10.2022

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/03/0328 E VS 27. Juni 2022 RS 5

Stammrechtssatz

Werden die angewendeten Normen einer Rechtsvorschrift pauschal mit dem Gesetz- oder Amtsblatt der Stammfassung sowie der zuletzt vor dem Tatzeitpunkt erfolgten Änderung der Rechtsvorschrift (nicht notwendigerweise auch der konkret angewendeten Bestimmungen) zitiert, so ist dies ohne Weiteres dahin zu verstehen, dass die Rechtsvorschrift in ihrer Gesamtheit in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung (die es durch die zuletzt genannte Novelle erhalten hat) zur Anwendung gelangte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022110121.L03

Im RIS seit

19.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2022

Dokumentnummer

JWR_2022110121_20221018L03

Rechtssatz für Ra 2021/05/0032

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2021/05/0032

Entscheidungsdatum

14.12.2022

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/03/0328 E VS 27. Juni 2022 RS 5

Stammrechtssatz

Werden die angewendeten Normen einer Rechtsvorschrift pauschal mit dem Gesetz- oder Amtsblatt der Stammfassung sowie der zuletzt vor dem Tatzeitpunkt erfolgten Änderung der Rechtsvorschrift (nicht notwendigerweise auch der konkret angewendeten Bestimmungen) zitiert, so ist dies ohne Weiteres dahin zu verstehen, dass die Rechtsvorschrift in ihrer Gesamtheit in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung (die es durch die zuletzt genannte Novelle erhalten hat) zur Anwendung gelangte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050032.L02

Im RIS seit

01.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2023

Dokumentnummer

JWR_2021050032_20221214L01

Rechtssatz für Ra 2022/05/0016

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2022/05/0016

Entscheidungsdatum

18.03.2024

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/05/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/03/0328 E VS 27. Juni 2022 RS 5

Stammrechtssatz

Werden die angewendeten Normen einer Rechtsvorschrift pauschal mit dem Gesetz- oder Amtsblatt der Stammfassung sowie der zuletzt vor dem Tatzeitpunkt erfolgten Änderung der Rechtsvorschrift (nicht notwendigerweise auch der konkret angewendeten Bestimmungen) zitiert, so ist dies ohne Weiteres dahin zu verstehen, dass die Rechtsvorschrift in ihrer Gesamtheit in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung (die es durch die zuletzt genannte Novelle erhalten hat) zur Anwendung gelangte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050016.L01

Im RIS seit

30.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2024

Dokumentnummer

JWR_2022050016_20240318L01