Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/02/0251

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ra 2021/02/0251

Entscheidungsdatum

19.04.2022

Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §70

Rechtssatz

Paragraph 70, BWG 1993 normiert eine Reihe von Aufsichtsbefugnissen der FMA in ihrem Zuständigkeitsbereich als Bankenaufsichtsbehörde, die sie jederzeit zur Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Kreditinstitute-Verbünde und der Kreditinstitutsgruppen wahrnehmen kann. Es handelt sich dabei um Gläubigerschutzmaßnahmen, die die FMA für den Fall, dass die Gefahr besteht, dass ein Kreditinstitut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen kann oder für den Fall, dass die Stabilität des Finanzsektors dies erfordert, mit befristeter Wirksamkeit anordnen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021020251.L06

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022

Dokumentnummer

JWR_2021020251_20220419L06