Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2021/01/0261
Entscheidungsdatum
14.02.2024
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z7
StbG 1985 §10 Abs5
Rechtssatz
Es reicht allein ein über dem Durchschnitt der Ausgleichszulagenrichtsätze der letzten drei Jahre liegendes Einkommen des Antragstellers für das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs. 1 Z 7 iVm Abs. 5 StbG 1985 nicht aus (vgl. VwGH 27.11.2020, Ro 2020/01/0001).Es reicht allein ein über dem Durchschnitt der Ausgleichszulagenrichtsätze der letzten drei Jahre liegendes Einkommen des Antragstellers für das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzung des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, in Verbindung mit Absatz 5, StbG 1985 nicht aus vergleiche VwGH 27.11.2020, Ro 2020/01/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021010261.L04
Im RIS seit
12.03.2024
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2024
Dokumentnummer
JWR_2021010261_20240214L03