Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.2024

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0261

Rechtssatz

Es reicht allein ein über dem Durchschnitt der Ausgleichszulagenrichtsätze der letzten drei Jahre liegendes Einkommen des Antragstellers für das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzung des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, in Verbindung mit Absatz 5, StbG 1985 nicht aus vergleiche VwGH 27.11.2020, Ro 2020/01/0001).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021010261.L04