Verwaltungsgerichtshof
14.02.2024
Ra 2021/01/0261
Es reicht allein ein über dem Durchschnitt der Ausgleichszulagenrichtsätze der letzten drei Jahre liegendes Einkommen des Antragstellers für das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzung des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, in Verbindung mit Absatz 5, StbG 1985 nicht aus vergleiche VwGH 27.11.2020, Ro 2020/01/0001).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021010261.L04