Für eine Leistung iSd Umsatzsteuerrechts ist es erforderlich, dass einem identifizierbaren Verbraucher eine Dienstleistung erbracht oder ein Vorteil verschafft wird, der einen Kostenfaktor in der Tätigkeit eines anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben bilden könnte (vgl. VwGH 21.9.2016, Ra 2015/13/0050, Rn. 27; 27.2.2019, Ro 2018/15/0022, 0023, Rn. 48).Für eine Leistung iSd Umsatzsteuerrechts ist es erforderlich, dass einem identifizierbaren Verbraucher eine Dienstleistung erbracht oder ein Vorteil verschafft wird, der einen Kostenfaktor in der Tätigkeit eines anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben bilden könnte vergleiche VwGH 21.9.2016, Ra 2015/13/0050, Rn. 27; 27.2.2019, Ro 2018/15/0022, 0023, Rn. 48).