Die Frage der Präklusion infolge Unterlassung von rechtzeitigen Einwendungen spätestens in der Verhandlung ist nach der in diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen (vgl. E 24. Februar 2005, 2004/07/0018; E 15. November 2007, 2006/07/0037).Die Frage der Präklusion infolge Unterlassung von rechtzeitigen Einwendungen spätestens in der Verhandlung ist nach der in diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen vergleiche E 24. Februar 2005, 2004/07/0018; E 15. November 2007, 2006/07/0037).