Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2020/04/0020

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

12

Geschäftszahl

Ro 2020/04/0020

Entscheidungsdatum

01.02.2024

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2020/04/0021
Ro 2020/04/0022

Rechtssatz

Das Fehlen der Angabe eines geschätzten Gesamtwerts der gemäß der Rahmenvereinbarung zu erbringenden besonderen Dienstleistungen in der Bekanntmachung (sowie auch in den Teilnahmeunterlagen) kann - unabhängig davon, ob die fehlende Angabe im Fall der Anfechtung der Entscheidung, in der diese Angabe nicht erfolgt ist, deren Rechtswidrigkeit nach sich ziehen würde - für sich genommen nicht bestandfest werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2020040020.J15

Im RIS seit

27.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2024

Dokumentnummer

JWR_2020040020_20240201J12