Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2018/03/0055

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ro 2018/03/0055

Entscheidungsdatum

30.01.2019

Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §1a Z5 lita;

Rechtssatz

Paragraph eins a, Ziffer 5, Litera a, ORF-G 2001 umschreibt die "Sendung" als eine in sich geschlossene und zeitlich begrenzte Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, woraus sich das Erfordernis ergibt, die gesendete Bildfolge daraufhin zu prüfen, inwieweit sie in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang steht und daher insgesamt als in sich geschlossene Sendung anzusehen ist vergleiche VwGH 19.12.2018, Ro 2018/03/0011, und VwGH 13.9.2016, Ra 2016/03/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030055.J05

Im RIS seit

21.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2019

Dokumentnummer

JWR_2018030055_20190130J05

Rechtssatz für Ra 2020/03/0047

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2020/03/0047

Entscheidungsdatum

22.07.2020

Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §1a Z5 lita

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2018/03/0055 E 30. Jänner 2019 RS 5

Stammrechtssatz

Paragraph eins a, Ziffer 5, Litera a, ORF-G 2001 umschreibt die "Sendung" als eine in sich geschlossene und zeitlich begrenzte Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, woraus sich das Erfordernis ergibt, die gesendete Bildfolge daraufhin zu prüfen, inwieweit sie in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang steht und daher insgesamt als in sich geschlossene Sendung anzusehen ist vergleiche VwGH 19.12.2018, Ro 2018/03/0011, und VwGH 13.9.2016, Ra 2016/03/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030047.L04

Im RIS seit

23.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2020

Dokumentnummer

JWR_2020030047_20200722L03