Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/03/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2018/03/0055 E 30. Jänner 2019 RS 5

Stammrechtssatz

Paragraph eins a, Ziffer 5, Litera a, ORF-G 2001 umschreibt die "Sendung" als eine in sich geschlossene und zeitlich begrenzte Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, woraus sich das Erfordernis ergibt, die gesendete Bildfolge daraufhin zu prüfen, inwieweit sie in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang steht und daher insgesamt als in sich geschlossene Sendung anzusehen ist vergleiche VwGH 19.12.2018, Ro 2018/03/0011, und VwGH 13.9.2016, Ra 2016/03/0047).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030047.L04