Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2020/01/0243
Entscheidungsdatum
29.01.2021
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Rechtssatz
Es besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des Pflegekindes gegen den mit der Obsorge betrauten Pflegevater und deshalb liegt auch ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch nach § 10 Abs. 5 StbG nicht vor.Es besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des Pflegekindes gegen den mit der Obsorge betrauten Pflegevater und deshalb liegt auch ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch nach Paragraph 10, Absatz 5, StbG nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010243.L10
Im RIS seit
16.03.2021
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2021
Dokumentnummer
JWR_2020010243_20210129L02