Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0243

Rechtssatz

Es besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des Pflegekindes gegen den mit der Obsorge betrauten Pflegevater und deshalb liegt auch ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch nach Paragraph 10, Absatz 5, StbG nicht vor.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010243.L10