Verwaltungsgerichtshof
29.01.2021
Ra 2020/01/0243
Es besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des Pflegekindes gegen den mit der Obsorge betrauten Pflegevater und deshalb liegt auch ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch nach Paragraph 10, Absatz 5, StbG nicht vor.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010243.L10