Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2019/19/0233
Entscheidungsdatum
26.02.2021
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
VwGVG 2014 §28 Abs1
VwGVG 2014 §31 Abs1
VwGVG 2014 §50
Rechtssatz
Das BVwG ist infolge einer (rechtswirksamen) Zurückziehung der gesamten Beschwerde gegen den Bescheid des BFA zur Entscheidung über die Beschwerde - in Bezug auf alle Gegenstände des mit Beschwerde bekämpften Bescheides - funktionell unzuständig. Das BVwG hat daher das bei ihm anhängige Verfahren infolge der rechtswirksam erklärten Zurückziehung der Beschwerde zu Recht eingestellt (vgl. VwGH 29.4.2015, Fr 2014/20/0047).Das BVwG ist infolge einer (rechtswirksamen) Zurückziehung der gesamten Beschwerde gegen den Bescheid des BFA zur Entscheidung über die Beschwerde - in Bezug auf alle Gegenstände des mit Beschwerde bekämpften Bescheides - funktionell unzuständig. Das BVwG hat daher das bei ihm anhängige Verfahren infolge der rechtswirksam erklärten Zurückziehung der Beschwerde zu Recht eingestellt vergleiche VwGH 29.4.2015, Fr 2014/20/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019190233.L03
Im RIS seit
07.04.2021
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2021
Dokumentnummer
JWR_2019190233_20210226L03