Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/05/0013

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

Ra 2019/05/0013

Entscheidungsdatum

11.12.2019

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 Anh1 Z18 litb
UVPG 2000 §3 Abs7

Rechtssatz

Wenn in der Fußnote 3a zu Anhang 1 Ziffer 18, Litera b, des UVPG 2000 von "Erschließungsstraßen" die Rede ist, lässt sich aus dieser gesetzlichen Regelung nicht ableiten, dass als "Erschließungsstraßen" nur Straßen für den motorisierten Individualverkehr, die innerhalb des Vorhabensgebietes gelegen sind, in Frage kämen und alle übrigen Verkehrswege bis zu dem Vorhabensgebiet, die dem motorisierten Verkehr zu oder von diesem Gebiet dienten, nicht zu berücksichtigen seien, zumal auch in dieser Fußnote auf einen "über das Gebiet des Vorhabens hinaus reichenden Einzugsbereich" abgestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050013.L14

Im RIS seit

05.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2020

Dokumentnummer

JWR_2019050013_20191211L09